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Autor/inn/enBeck, Kurt; Thomas, Hans-Jürgen
TitelArzt ohne Abitur?
Pro & Contra.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 6 (1999) 12, S. 634-635Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterMedizin; Studium; Hochschulzugang; Hochschulzugang ohne Abitur; Approbationsordnung; Kriterium; Deutschland
AbstractZum Thema "Arzt ohne Abitur" äußern sich die Autoren mit folgenden Standpunkten: PRO - Ministerpräsident von Rheinland Pfalz: Mit der Änderung der approbationsrechtlichen Vorschriften wird für besonders qualifizierte, einschlägig ausgebildete Berufstätige die Zulassung zu den Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Apotheker und Tierarzt auch ohne Abitur ermöglicht. Damit wird eine wichtige bildungspolitische Entscheidung auch für die bisher nicht einbezogenen medizinischen Fächer getroffen. Auf dem Weg der Gleichwertigkeit - nicht Gleichartigkeit - der allgemeinbildenden und beruflichen Bildung ist ein weiterer Erfolg erzielt worden. Bereits 1970 hat die Kultusministerkonferenz entschieden, dass Absolventen der Fachhochschulen wie Abiturienten an den Universitäten alle Fächer studieren können. Gleichwohl hatten diese Fachhochschulabsolventen bisher nicht die Möglichkeit, eine Approbation in einem medizinischen Beruf zu erlangen. Der Zugang zur Hochschule ist seit Jahren auf weiteren Wegen möglich. In nicht wenigen Ländern gibt es eine fachgebundene Hochschulreife, in vielen Ländern wurde in den letzten zehn Jahren für qualifizierte Berufstätige ohne Abitur ein fachspezifischer Studienzugang eröffnet. Rheinland-Pfalz war 1995 eines der ersten Länder, das diese Möglichkeit schuf. Die Instrumente dieses Zugangs sind unterschiedlich: Eingangsprüfung, Einstufungsprüfung oder Probestudium. Aber alle haben sie das gleiche Ziel: sie wollen qualifizierten Berufstätigen, die durch ihre Ausbildung wie durch ihre berufliche Tätigkeit eine entsprechende Qualifikation erreicht haben, das ihrem bisherigen Werdegang entsprechende Studium eröffnen. Durch diese Regelungen wird das Niveau des Hochschulzuganges nicht gesenkt. Es gibt keinen einsichtigen Grund, diese bewährte Möglichkeit des Studienzugangs nicht auch für die medizinischen Fächer zuzulassen. CONTRA - äußerst sich der Vorsitzende des Hartmannbundes: Wer die Krankenpflege oder die breite Palette der Medizintechnik bis in alle Nuancen beherrscht, muss deshalb noch lange nicht für die Ausübung des ärztlichen Berufes qualifiziert sein. Ich bin sicher nicht gegen die Möglichkeit, dass auch hochqualifizierte Krankenschwestern oder -pfleger oder Angehörige der medizinischen Assistenzberufe Medizin studieren können. Allerdings bleibe ich apodiktisch dabei, dass dazu als Eingangsvoraussetzung das Abitur aus vielerlei Gründen notwendig ist. Da Abitur ist auch heute noch der Nachweis dafür, dass dem Absolventen ein breit angelegtes Wissensfundament vermittelt wurde. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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