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TitelKultusministerkonferenz will Master-Absolventen der Fachhochschulen dem höheren Dienst zuordnen.
(Kurzinformation).
QuelleIn: Die neue Hochschule, 40 (1999) 5, S. 7Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterGleichstellung; Bildungsabschluss; Fachhochschule; Universität; Master-Studiengang; Akademischer Grad; Anerkennung; Einsatz; Hochschulabsolvent; Öffentlicher Dienst; Deutschland
AbstractAbsolventen mit einem Master-/Magisterabschluss einer Fachhochschule dürfen beim Zugang zum höheren öffentlichen Dienst nicht schlechter gestellt werden als Absolventen mit herkömmlichem universitärem Diplomabschluss, so die Feststellung des ständigen Vertreters des KMK-Generalsekretärs, Thieme, in einem unveröffentlichten Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft der Verbände des höheren Dienstes vom 8. August 1999. Die Feststellung im Beschluss der Kultusministerkonferenz zu den Strukturvorgaben für neue internationale Studiengänge, dass Master-/Magisterabschlüsse sowohl von Universitäten als auch von Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion berechtigen, betreffe zwar nur deren akademischen Status. Sie könne jedoch als Indiz dafür gewertet werden, dass Master-/Magisterabschlüsse von Fachhochschulen eine entsprechende Honorierung auch beim Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes erfahren sollten. In dem Beschluss der KMK werde ausdrücklich klargestellt, dass in geeigneten Fächern stärker anwendungsorientierte Studiengänge auch an Universitäten und künstlerischen Hochschulen und stärker theorieorientierte auch an Fachhochschulen angeboten werden können. Insofern müsse künftig, auch was den Zugang zum höheren öffentlichen Dienst anbelangt, weniger nach Institutionen und dafür mehr nach den Inhalten der jeweiligen Ausbildung differenziert werden. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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