Literaturnachweis - Detailanzeige
Sonst. Personen | Wagner, Ruth (interviewte Person); Wiese, Jürgen (Interviewer/-in) |
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Titel | Interview mit der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Ruth Wagner. Schriftlich eingereicht am 14.6.1999. |
Quelle | In: Die neue Hochschule, 40 (1999) 4, S. 9-11Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-448X |
Schlagwörter | Leistungsprinzip; Dienstrecht; Akkreditierung; Nebentätigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Fachhochschule; Hochschulfinanzierung; Hochschulgesetz; Hochschulpolitik; Hochschulprofilierung; Hochschulreform; Hochschullehrerbesoldung; Lehrverpflichtung; Studienangebot; Internationaler Studiengang; Studiengang; Novellierung; Reform; Verteilung |
Abstract | In einem Interview nimmt die Ministerin zu folgenden Fragen Stellung: Ihre Fraktion hat mit der CDU in der letzten Legislaturperiode massive Kritik am aktuell gültigen Hessischen Hochschulgesetz geübt. Wie sieht Ihre Vorstellung vom Zeitrahmen einer Novellierung aus, und wo sehen Sie die Schwerpunkte? Welche allgemeinen Zielvorgaben geben Sie speziell den Fachhochschulen auf den Weg? Welchen Stellenwert und welchen Anteil sollen Studiengänge nach angloamerikanischem Vorbild an den Hochschulen in Hessen einnehmen? Welchen Rang räumen Sie einer unabhängigen Akkreditierungsgesellschaft wie ABET oder gemäß ISO 9000 bei der Zulassung von neuen Studiengängen ein? Wann dürfen die Hessischen Fachhochschulen den Fächerkanon erweitern und die Praktiker für Pharmazie, Wirtschaftsrecht oder Patentanwälte, Dolmetscher und Berufsschullehrer ausbilden? Wann und in welchem Umfang werden Sie die Personal- und Sachmittel an Fachhochschulen aufstocken? Wie wollen Sie eine angemessene Alimentierung der Professorinnen und Professoren sicherstellen? Wann werden Sie die ungleiche Besoldung der Professoren an Fachhochschulen und Universitäten, trotz gleicher Dienstaufgaben, abstellen? Was verstehen Sie unter dem Schlagwort: "Leistungsgerechte Besoldung von Professorinnen und Professoren"? Im Paragr. 35 Absatz 5 des Hessischen Hochschulgesetzes wird die Wichtigkeit der wissenschaftlichen Nebentätigkeit für das Lehrangebot betont. Im folgenden Absatz wird eine in Deutschland einmalige Regelung ins Gesetz geschrieben, dass das Land eine Professorentitelsteuer von 10 Prozent des Umsatzes von Nebentätigkeiten erheben darf. Wann wird diese Nebentätigkeitsverhinderungsregel getilgt? Wann wird für die Hochschulen das Modell der Altersteilzeit eingeführt? (HoF/Text teilweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2000_(CD) |