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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Es wird verdeutlicht, dass ein Sorgerechtseingriff nicht nur juristische, sondern in besonderem Maße auch therapeutische Fragestellungen umfasst. Diese betreffen zunächst die beim Kind vorliegenden Störungen und die deswegen notwendigen Hilfen. Ein Sorgerechtseingriff wird jedoch gerade bei einer Störung der Realitätsanpassung auf Seiten der Eltern notwendig, meist bedingt durch eine mehr oder minder definierbare psychiatrische Störung. Das Sorgerechtsgutachten sollte dem Dialog mit diesen gestörten Eltern dienen, um ihnen eine verbesserte Realitätssicht zu vermitteln und eine erfolgreiche Vermittlung notwendiger Hilfen zu ermöglichen. Gutachter, Richter und Jugendamt müssen dabei auf klare Rollendefinitionen achten. Nur bei entsprechend klaren Rollenverteilungen gelingt es, die Kommunikationsstörung mit den Eltern partiell zu unterbrechen. Das Sorgerechtsgutachten selbst verlangt von den eingeschalteten Gutachtern hohe Kompetenz und Verantwortung und geht dabei über familientherapeutische Ansätze hinaus. (ZPID).
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Standortunabhängige Dienste
0032-7034
Rüth, Ulrich: Gutachterliche Probleme beim Sorgerechtsentzugsverfahren nach Paragraphen 1666, 1666a BGB im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und helfender Funktion. 1998.
2406494
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