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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSeeling, Stefan
TitelKeine Zweifel.
Studiengebühren. (Kurzinformation).
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 54 (1998) 19, S. 6Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterBildungsguthaben; Rechtsprechung; Studiengebühren; Langzeitstudent; Deutschland
AbstractDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat keine ernsthaften Zweifel daran, daß die Studiengebühren für Langzeitstudierende rechtmäßig sind. Dies entschied das Gericht im Rahmen vorläufiger Rechtsschutzverfahren. Ohne Erfolg blieben deshalb mehrere Eilanträge, mit denen betroffene Langzeitstudierende versuchten, daß sie bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren die Studiengebühr nicht zahlen müssen. Die Hochschulen und Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg erheben auf Grund des im Mai 1997 in Kraft getretenen Landeshochschulgebührengesetzes seit dem Wintersemester 1998/99 Studiengebühren von 1 000 Mark. Die Gebührenpflicht wird zunächst durch ein sogenanntes einmaliges Bildungsguthaben erfüllt, daß jedem Studenten zusteht und der Summe der Semesterzahl der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums zuzüglich vier weiterer Semester entspricht. Nach Verbrauch dieses Bildungsguthabens ist die Gebühr von den Studenten zu entrichten. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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