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Autor/inReiche, Steffen
TitelDie Ziele der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.
Umfassende Autonomie der Hochschulen.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 39 (1998) 3/4, S. 23-25Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterEvaluation; Frau; Gleichstellung; Dienstrecht; Selbstverwaltung; Kreditpunktesystem; Lehre; Hochschulautonomie; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulmitbestimmung; Hochschulorganisation; Hochschulrat; Hochschulverwaltung; Studentische Mitbestimmung; Hochschulpersonal; Promotion; Berichterstattung; Novellierung; Reform
AbstractDas Brandenburgische Hochschulgesetz vom 24. Juni 1991 in der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1996 ist von den Bedingungen des Neuanfangs im Land Brandenburg geprägt. Diese Sondersituation besteht nicht mehr. Nach dem Inkrafttreten des HRG wird das Brandenburger Hochschulgesetz daher der notwendigen Reform unterzogen. Die Novellierung wird folgende Ziele anstreben: Stärkung der Autonomie der Hochschulen - Änderung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen (Präsident, Landeshochschulrat, Dekan) - Ausbau der Mitbestimmung und der Gleichstellung - Studienstrukturreform - Dienstrechtsreform. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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