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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelEhrenkodex für gutes wissenschaftliches Verhalten.
Internationale Kommission verabschiedete Empfehlungen.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 5 (1998) 2, S. 89-90Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterStrafe; Gesellschaft; Verantwortung; Wertorientierung; Wissenschaftsethik; Betrug; Empfehlung; Kriterium; Wissenschaftliche Tätigkeit; Deutsche Forschungsgemeinschaft; Wissenschaftler; Deutschland
AbstractDas Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat im Juni 1997 eine international zusammengesetzte Kommission berufen und sie gebeten, Ursachen und Unredlichkeit im Wissenschaftssystem nachzugehen, präventive Gegenmaßnahmen zu diskutieren, die existierenden Mechanismen wissenschaftlicher Selbstkontrolle zu überprüfen und Empfehlungen zu ihrer Verbesserung anzusprechen. Die Kommission hat am 9. Dezember 1997 Empfehlungen für gutes wissenschaftliches Verhalten verabschiedet, die sich an die Institutionen der Wissenschaft und an alle ihre Mitglieder richten. Im Beitrag werden die 16 Empfehlungen in gekürzter Form wiedergegeben. Sie umfassen folgende Themen: I. allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit (lege artis arbeiten, Resultate dokumentieren, Ehrlichkeit u. a.), - Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen (Empf.3), - die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses (4), - die Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten (7), - wissenschaftliche Veröffentlichungen (11) sowie II Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Hochschulen und Forschungseinrichtungen: - eine Definition von Tatbeständen, die als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten (z. B. Fälschung von Daten, Plagiat, Vertrauensbruch als Gutachter oder Vorgesetzter), - Zuständigkeit, Verfahren und Fristen für Ermittlungen zur Feststellung des Sachverhalts, - Regeln zur Anhörung Beteiligter und Betroffener, zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Ausschluß von Befangenheit, - Sanktionen in Abhängigkeit vom Schweregrad nachgewiesenen Fehlverhaltens, - Zuständigkeit für die Festlegung von Sanktionen. (HOF/Text teilweise übernommen/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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