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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Eine didaktische Legitimation für eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung an Schulen für geistig Behinderte muß die Notwendigkeit des Computereinsatzes nachweisen. Für ein "Grundbildungskonzept" ist zunächst die Betroffenheit (im Sinne Klafkis) der geistig behinderten Schülerinnen und Schüler durch die "neuen Technologien" in ihrem gegenwärtigen und auch dem zukünftigen Leben aufzuzeigen. Anders als in den anderen allgemeinbildenden Schulen ist für die Förderung von geistig behinderten Schülerinnen und Schülern ein offenes Konzept für potentielle Lernbereiche von Computer-Software zu entwickeln, das den individuellen Lernentwicklungen angepaßt werden kann und auch den Zielsetzungen einer allgemeinbildenden Konzeption für eine Grundbildung entspricht. Die handlungsüblichen Programme müssen unter Anwendung anspruchsvoller Kriterien geprüft werden, um den Anforderungen sonderpädagogischer Förderung von Medien entsprechen zu können. Schließlich bedarf es der Entwicklung von persönlichkeitsfördernder Software, die geeignet ist, selbständiges Lernen zu unterstützen. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2000_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0173-9573
Meschenmoser, Helmut: Computereinsatz bei Schülern mit geistiger Behinderung. 1997.
2382415
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