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Autor/inTüffers, Henning
TitelExmatrikulation eines Langzeitstudenten.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 4 (1997) 11, S. 600Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterMedizin; Rechtsprechung; Rechtsstreit; Studium; Exmatrikulation; Langzeitstudent; Deutschland
AbstractDer Kläger studierte seit dem Sommersemester 1984 bei der beklagten Universität Medizin. Die Universität sperrte ihm die Rückmeldung zum Sommersemester 1996 mit der Aufforderung, einer Einladung des Studiendekans zu einem Gespräch über seinen Studienverlauf Folge zu leisten. Nachdem der Student dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, wurde er exmatrikuliert. Die Universität stützte die Entscheidung auf die unerledigte Rücksprache. Mit der gegen die Exmatrikulation gerichteten Klage war der Student erfolgreich. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe habe er nicht exmatrikuliert werden können, weil er sich ordnungsgemäß zurückgemeldet habe. Er habe nachgewiesen, daß er die den Studenten zur Rückmeldung auferlegten Verpflichtungen erfüllt habe. (HOF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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