Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Collalti, Markus |
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Titel | Akademische Fußtritte. Langzeitstudenten. |
Quelle | In: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 53 (1997) 14, S. 7Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Rechtsstreit; Studiengebühren; Exmatrikulation; Regelstudienzeit; Langzeitstudent; Hochschule; Heidelberg |
Abstract | Wie wird man Langzeitstudenten los? Diese Frage beschäftigt die Universitäten in Baden-Württemberg nun schon seit Jahren. Zuerst lud man die ewigen Wissenschaftsbummler zu vertraulichen Gesprächen mit dem Studienberater und drohte bei Nichterscheinen die Zwangsexmatrikulation an (DUZ 17/96). - Auf die Klage zweier Studenten (61 Jahre und 39 Jahre im 25. Semester) stellte das Verwaltungsgericht dazu fest: Solange ein Student krankenversichert ist und seinen Beitrag an das Studentenwerk zahlt, kann ihn die Universität kaum rauswerfen. Nur wenige zwingende Gründe, so zum Beispiel eine Berufstätigkeit, regelt das Universitätsgesetz. - Am 24. April beschloß der Landtag, 1000 Mark Strafgebühr für Studenten zu erheben, die das 14. Semester überschreiten. Im Wintersemester 1998/99 soll die Gebühr erstmalig fällig werden. (HOF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |