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Autor/inn/enKuntze, Werner; Mücke, Hubert
TitelStellungnahme des Hochschullehrerbundes (hlb) zum Referentenentwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 22. August 1997.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 38 (1997) 4/5, S. 6-7Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterGleichstellung; Kreditpunktesystem; Wettbewerb; Berufliche Stellung; Berufslaufbahn; Fachhochschule; Hochschulfinanzierung; Hochschulrahmengesetz; Hochschulreform; Studienfinanzierung; Hochschule; Stellungnahme; Hochschulabsolvent; Hochschullehrerbund; Professor; Wissenschaftliches Personal; Deutschland
AbstractDer Hochschullehrerverbund (hlb) begrüßt den Entwurf zur HRG-Novelle als einen Schritt auf dem Weg zur bedarfsgerechten Umstrukturierung und Wettbewerbsentzerrung des Hochschulsystgems sowie zur Stärkung der internationalen Ausrichtung des Hochschulstudiums. Zwingend notwendig ist aber auch die Neuordnung der staatlichen Studienfinanzierung (BAföG) und die generelle Sicherstellung der Forschungs- und Hochschulfinanzierung durch den Bund und die Länder. Überfällig und daher vordringlich zu schaffen ist ein geregelter Zugang von Fachhochschul-Absolventen zu den Laufbahnen des höheren Dienstes. Darüber hinaus ist es vordringlich, endlich die Voraussetzungen für ein einheitliches Professorenamt an Fachhochschulen zu schaffen. Zu folgenden Punkten wird im Beitrag Stellung genommen: Bachelor und Master (§ 19) - Credit-Point-System und Prüfungswesen (§ 15) - Multimedia (§ 13) - Evaluierung (§ 6) - Studienberatung (§ 14) - Studienplatzvergabe (§§ 32 und 33) - Selbstverwaltung und Freiheit von Lehre und Forschung (§ 37 i. V. m. § 4) - Zeitprofessor (§ 46) - Wissenschaftliche Mitarbeiter (§ 53) - Professoren mit FH-Profil an Gesamthochschulen (Wegfall § 73 Abs. 3) - Freistellung für Forschung (§ 43) - Aufgaben der Hochschulen (§ 2) - Finanzierung (§ 5) - Bewirtschaftung von Drittmitteln (§ 25 Abs. 4) - Kosten der öffentlichen Haushalte (Vorblatt) - Verwaltungsfachhochschulen (§73 Abs. 2). (HOF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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