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Autor/inUllrich, Hanns
TitelMehr Initiative, mehr Innovation.
"Innovationsstärkende Regelung der Ergebnisverwertung öffentlich greförderter Forschung und Entwicklung" - Empfehlungen eines Sachverständigenkreises im Auftrag des BMBF.
QuelleIn: Wissenschaftsmanagement, 3 (1997) 5, S. 259-264Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung; englische Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0947-9546
SchlagwörterForschung; Forschung und Entwicklung; Forschungsergebnis; Forschungsförderung; Lizenzwesen; Rechtsvorschrift; Auftragsforschung; Forschungskooperation; Hochschule; Empfehlung; Innovation; Nutzeffekt; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie; Deutschland
Abstract"Im Zusammenhang mit öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung stellt sich zwangsläufig die Frage, wem die jeweiligen Ergebnisse zustehen, ob und wie sie zu schützen sind und welche Personen oder Institutionen von den Forschungsresultaten Gebrauch machen dürfen. Hierzu gibt es sog. Ergebnisverwertungs- oder Schutzrechtsregelungen, die in den Zuwendungsbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) zur Förderung einzelner Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen oder von wissenschaftlichen Institutionen enthalten sind. Beispielsweise sind hier Nutzungs- und Beteiligungsrechte des fördernden Staates sowie die Pflichten des Förderungsempfängers definiert. Ein Sachverständigenkreis hat dem BMBF verschiedene Empfehlungen erarbeitet, wie bei der Ausgestaltung von Ergebnisverwertungsregeln vorzugehen ist". Der vorliegende Beitrag faßt die wichtigstgen Ergebnisse der Arbeit des Sachverständigenkreises zusammen (Gliederung): 1. Ausgangslage - 2. Beratungsauftrag und -ablauf - 3. Leitprinzipien - 4. Transfererfordernisse und -anreize - 5. Weitere Grundsätze - 6. Fertigung im In- oder (auch) im Ausland? - 7. Verbund und Vertragsforschung - 8. Empfehlungen (1) Ausgangspunkte: Ergebniszuordnung - Lizenzen im öffentlichen Interesse - Nutzung für öffentlich geförderte Forschung und Entwicklung. (2) Verwertung zur Innovation: Ausübungspflicht - Verwertungsplan - Transfervorkehrungen - Ergebnisschutz - Lizenzvergabe - Erlösverwendung - Auslandsnutzung - Nichtausübung. (3) Verbundforschungsvorhaben und Vertragsforschung: Grundzüge - Kooperation - Auftragsforschung - Mitfinanzierung. (4) Ausführung. - Schlußbemerkung. (HOF/Abstract übernommen/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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