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InstitutionEuropäische Gemeinschaften
TitelVertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, unterzeichnet in Amsterdam am 2. Oktober 1997
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 40 (1997) 340, S. 1-308Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9461
SchlagwörterBildungspolitik; Bildungsrecht; EU-Vertrag; Europäische Dimension; Mobilität; Berufsbildung; Fernunterricht; Jugendaustausch; Amtliche Druckschrift; Qualität; Informationsvermittlung; Amsterdam
AbstractDer ex-Artikel 126 des Kapitels 3 "Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend" ist im Vertrag von Amsterdam als Artikel 149 ohne Formulierungsänderungen wiederzufinden. Dagegen erhielt der ex-Artikel 127 Absatz 4 als Artikel 150 gemäß der neuen Numerierung folgende Fassung: " Der Rat erläßt gemäß dem Verfahren des Artikels 189b und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Regionen die den Europäischen Sozialfonds betreffenden Durchführungsbeschlüsse. " (DIPF/Ba.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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