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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelGemeinnützigkeit bleibt.
Auftragsforschung.
QuelleIn: Deutsche Universitäts-Zeitung, 52 (1996) 7, S. 4Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501
SchlagwörterForschung; Forschungsförderung; Steuerrecht; Umsatzsteuer; Auftragsforschung; Großforschung; Hochschule; Gemeinnützigkeit; Deutschland
AbstractAuftragsforschung an Großforschungseinrichtungen, Max-Planck- Instituten, Fraunhofer-Instituten und im Rahmen der DFG-Förderung werden weiterhin als gemeinnützig angesehen. Deswegen werden sie auch zukünftig mit sieben und nicht mit 15 Prozent Umsatzsteuer belegt. Anfang März hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofes die genannten Einrichtungen in Panik versetzt, demzufolge Auftragsforschung nicht mehr gemeinnützig sei. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister schlug nun dem Bundestag vor, die Abgabenordnung zugunsten der Forschungseinrichtungen zu ändern. Bundesminister Jürgen Rüttgers führt ... diesen Vorschlag auf seine Intervention zurück. (HOF/Text vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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