Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Gemeinnützigkeit bleibt. Auftragsforschung. |
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Quelle | In: Deutsche Universitäts-Zeitung, 52 (1996) 7, S. 4 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501 |
Schlagwörter | Forschung; Forschungsförderung; Steuerrecht; Umsatzsteuer; Auftragsforschung; Großforschung; Hochschule; Gemeinnützigkeit; Deutschland |
Abstract | Auftragsforschung an Großforschungseinrichtungen, Max-Planck- Instituten, Fraunhofer-Instituten und im Rahmen der DFG-Förderung werden weiterhin als gemeinnützig angesehen. Deswegen werden sie auch zukünftig mit sieben und nicht mit 15 Prozent Umsatzsteuer belegt. Anfang März hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofes die genannten Einrichtungen in Panik versetzt, demzufolge Auftragsforschung nicht mehr gemeinnützig sei. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister schlug nun dem Bundestag vor, die Abgabenordnung zugunsten der Forschungseinrichtungen zu ändern. Bundesminister Jürgen Rüttgers führt ... diesen Vorschlag auf seine Intervention zurück. (HOF/Text vollständig übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |