Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Alber, Peter-Paul |
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Titel | Gesetzesnovellierung. Der baden-wuerttembergische Gesetzesentwurf zur Aenderung der Hochschulgesetze. |
Quelle | In: Die neue Hochschule, 35 (1994) 5, S. 16-18Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Anmerkungen 4 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-448X |
Schlagwörter | Fachhochschule; Universität; Hochschulgesetz; Hochschulleitung; Hochschulpolitik; Hochschulreform; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Baden-Württemberg |
Abstract | Die Zielsetzung der Gesetzesnovellierung: Verkuerzung der Studienzeiten und Staerkung der Lehre. Ein rigoroser Abbau demokratischer Elemente der Hochschulselbstverwaltung gefaehrdet den Erfolg. Anders als die meisten anderen Bundeslaender haelt Baden-Wuerttemberg an getrennten Hochschulgesetzen fest und laesst so eine Chance ungenutzt, unter Beruecksichtigung der Andersartigkeit die Gleichwertigkeit der Hochschularten zu betonen. Die Darstellung beschraenkt sich zwar auf die Aenderung des Fachhochschulgesetzes - FHG - (Art. 3 des Entwurfs), wegen der genannten Uebereinstimmung gibt sie aber auch teilweise Aenderungen des Universitaetsgesetzes - UG - wieder. Weiterhin sind zwoelf Kernforderungen des hlb-Baden-Wuerttemberg an den Anhoerungsentwurf zur Aenderung des Hochschulgesetztes angegeben. Gliederung: Bezeichnung und Aufgaben der Fachhochschulen - Frauenfoerderung - Rektor - Dekan und Fachbereich - Studium und Pruefungen - Weiterbildung - Beurlaubung fuer Forschung - Hochschulzugang fuer besonders qualifizierte Berufstaetige - Fazit. (PHF/uebern.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1996_(CD) |