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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inStoffers, Manfred
TitelDas Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit.
QuelleAus: Gernert, Wolfgang (Hrsg.): Jugendschutz: Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart u.a.: Boorberg (1993) S. 20-31Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-415-01804-0
SchlagwörterFilm; Jugendschutz; Jugendschutzgesetz; Kinderschutz; Recht; Video; Aufklärung (Information); Information; Deutschland
AbstractM. Stoffers gibt einen Überblick über die Gefährdungsbereiche, die im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit genannt werden: Alkoholkonsum, Aufenthalt in Gaststätten, Teilnahme an Tanzveranstaltungen, Besuch von Filmvorführungen, Angebot von bespielten Videokassetten und anderen vergleichbaren Bildträgern, Aufenthalt in Spielhallen und das Spiel an gewerblich betriebenen Bildschirm-Unterhaltungsgeräten. Er verdeutlicht, dass den möglichen Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit und Entwicklung durch diese Angebote und Situationen durch die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, Anwesenheits- und Gestattungsverbote begegnet werden soll. Das Gesetz gilt für Gewerbetreibende und sonstige in der Öffentlichkeit handelnde erwachsene Personen (z.B. Kinobesitzer, Gaststättenbesitzer, Videothekbesitzer). Das JÖSchG gilt als ordnungsrechtliche Vorschrift. -ih.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/1
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