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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inDietz, Rudolf
TitelAussonderung aus der Sonderschule? Wann u. wohin?
QuelleIn: Behinderten-Zeitschrift, 23 (1986) 6, S. 42-45Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0175-5854
SchlagwörterSelbstständigkeit; Soziale Integration; Wohnheim; Sachinformation; Berufsausbildung; Werkstatt für Behinderte; Behinderter; Erwachsener; Geistig Behinderter
AbstractEs wird der Frage nachgegangen, wann und wohin Geistig Behinderte ausgeschult werden sollten. Nach Erreichen des entsprechenden Alters sollte in jedem Fall ein Gespraech aller Verantwortlichen stattfinden, um fuer den jeweils Betroffenen ein optimales Foerderziel festlegen zu koennen. Der sogenannte Fachausschuss der Werkstatt fuer Behinderte ist dafuer die richtige Institution. Gegebenenfalls sollte bei den praktisch Bildbaren auch eine fruere Ausschulung, d. h. vor dem 18. Lebensjahr, ins Auge gefasst werden, denn Verselbstaendigungsuebungen koennen gar nicht frueh genug vorgenommen werden, im beruflichen wie im sozialen Sinn.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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