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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inBleidick, Ulrich
TitelLernbehinderte gibt es eigentlich gar nicht.
Oder: Wie man d. Kind mit d. Bade ausschuettet.
QuelleIn: Zeitschrift für Heilpädagogik, 31 (1980) 2, S. 127-143Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0513-9066
SchlagwörterPädagogik; Begriff; Begriffsbildung; Lernbehinderung; Diskriminierung; Berufsausbildung; Berufschance; Berufsbildungsrecht; Sonderschule; Theoretische Schrift; Lernbehinderter
AbstractDer Autor setzt sich mit der Kritik an der Bezeichnung "Lernbehinderte" fuer Absolventen der Schule fuer Lernbehinderte (SfL) auseinander (soziale Diskrimination). Ausgangpunkt bildet die These, dass es schaedlich fuer die paedagogische Foerderung sei, den Namen "Lernbehinderte" wegzudiskutieren und nach Ersatzbezeichnungen zu suchen. Ein historischer Rueckblick zeigt, dass sich ueber eine Aenderung von Begriffen reale Verhaeltnisse nicht aendern lassen. Ueber die Definition "lernbehindert ist, wer die SfL besucht" wird der Aspekt der schulorganisatorischen Beschreibung aufgezeigt, dem die Aufstellung eines psychologischen Konstruktes durch die Suche nach "dem Lernbehinderten" gegenuebersteht. Diskutiert wird weiterhin die Unterscheidung von lernbehindert, lerngestoert, lernschwach u. ae. , die als paedagogisch ueberfluessig verworfen wird. Ausfuehrlich beschaeftigt sich der Autor mit der Frage, ob Lernbehinderte auch nach Abschluss der Schule lernbehindert sind. Dabei geht es um die Anwendung und Auslegung von § 48 Berufsbildungsgesetz, der Ausnahmen von der Ausbildung in anerkannten Berufen zulaesst: welcher Personenkreis (Absolventen der SfL, Hauptschueler ohne Abschluss) faellt unter § 48 BBiG? Die Kontroverse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in dieser Frage zeigt, dass sich die begriffliche Unsicherheit (lernbehindert? lerngestoert?...) zum Nachteil der Lernbehinderten (= Absolventen der SfL) auswirkt.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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