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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die vierte Novelle zum Hochschulrahmengesetz wird von der hochschulpolitischen Öffentlichkeit weitgehend positiv beurteilt. Vielen gingen die Regelungen allerdings nicht weit genug, wenn auch die Richtung stimme. Aus der Sicht des Hochschullehrerbundes sind die folgenden Punkte besonders positiv zu sehen: Erprobung von Bachelor- und Master-Studiengängen - Einführung eines Credit-Point-System - Multimedia im Gesetz - Freistellung von Forschungsvorhaben. Andere Passagen sieht der Hochschullehrerbund eher kritisch: Aufhebung der Regelungen zur Hochschulorganisation - Erweiterung der Studienberatung durch zusätzliche Sprechzeiten - Zeitprofessur als möglicher Regelfall - Wegfall der Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren in Fragen der Lehre. Die Richtung steht fest, das Inkrafttreten der 4. HGR-Novelle ist wahrscheinlich. Als weiterer Haltepunkt ist eine Reform des Dienstrechts einschließlich der C-Besoldung zu erkennen. Am Ende bleibt zu hoffen, daß die Reformfähigkeit genutzt wird, um auch die letzten verkrusteten Strukturen in der Hochschulpolitik aufzubrechen. (HOF/Text auszugsweise übernommen/Pi).
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Standortunabhängige Dienste
0340-448X
Kuntze, Werner: Die HRG-Novelle: Wohin geht die Reise? 1997.
2376376
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