Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Viet, Friedemann |
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Titel | Jugendgerichtsbarkeit im Ueberblick. |
Quelle | In: Zeitschrift für Heilpädagogik, 39 (1988) 7, S. 467-477Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0513-9066 |
Schlagwörter | Jugendstrafrecht; Erziehungshilfe; Exkursion; Unterrichtsmaterial; Verhaltensauffälliger; Sonderschule; Jugendgerichtshilfe; Jugendkriminalität; Handreichung; Praxisbezug; Jugendrichter; Lernbehinderter |
Abstract | Die Kenntnisse von Lehrern ueber den Bereich Jugendkriminalitaet/ Jugendgerichtsbarkeit sind vielfach sehr gering, so dass eine erforderliche Aufklaerung der Schueler - besonders an der Schule fuer Lernbehinderte - nicht unbedingt gewaehrleistet ist. In dem Aufsatz wird ein kurzer Ueberblick ueber diesen Bereich gegeben. Einstieg bildet ein historischer Abriss ueber die Sonderbehandlung junger Taeter. Das zur Anwendung kommende Jugendgerichtsgesetz (1975) ist ein Erziehungsstrafrecht. Nach dem Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft erfolgt ggf. eine Verhandlung bei den Jugendgerichten (Einzelrichter, Jugendschoeffengericht, Jugendstrafkammer). Zustaendig fuer die sozialpaedagogischen Belange bei der Hauptverhandlung sowie fuer die Beratung des Angeklagten ist die Jugendgerichtshilfe (beim oertlichen Jugendamt). Das Jugendgerichtsgesetz sieht drei Gruppen von Massnahmen vor: Erziehungsmassregeln: Weisung, Erziehungsbeistandschaft, Fuersorgeerziehung; Zuchtmittel: Verwarnung, Auferlegung besonderer Pflichten, Jugendarrest; Jugendstrafe. Abschliessend erfolgen Informationen zur Untersuchungshaft, zur Registrierung von Straftaten sowie ueber kriminelles Verhalten beguenstigende Faktoren. UNTERRICHTSGEGENSTAND: Jugendgerichtsbarkeit im Ueberblick. |
Erfasst von | Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden |
Update | 1994_(CD) |