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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
"Nach der Gesetzesbegründung ist die Einführung des Bürgergelds 'eine bedeutende sozialpolitische Reform mit dem Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen im Leistungsbezug, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie soll die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt rücken.' Ziel der Reform ist es, 'mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.' Das Gesetz knüpft dabei auch an die pandemiebedingten Vereinfachungen an, 'damit Bürgerinnen und Bürger weiterhin von den Verbesserungen profitieren können.' Daneben ist der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung ein tragender Gesichtspunkt. Im Folgenden sollen die Änderungen dargestellt werden, gegliedert nach den Änderungen hinsichtlich des Anspruchs auf Leistungen dem Grunde nach (B.), Änderung hinsichtlich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (C.), der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (D.), der Pflichten (E.) und des Verfahrens (F.)." (Textauszug, IAB-Doku)
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Standortunabhängige Dienste
1434-5668
Klerks, Uwe: Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz. 2023.
3427547
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