Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Geschlechtervielfalt sichtbar machen. Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. |
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Quelle | In: Forschung & Lehre, 27 (2020) 10, S. 836-838Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Zusatzinformation | https://bukof.de/wp-content/uploads/20-05-19-bukof-Handlungsempfehlungen-Geschlechtervielfalt-an-Hochschulen.pdf |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Chancengleichheit; Gleichstellung; Gerechtigkeit; Hochschule; Hochschulgebäude; Daten; Infrastruktur; Vielfalt; Deutschland |
Abstract | Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Es gibt nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken. Die Empfehlungen richten sich als Expertise der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) an die Hochschulleitungen sowie an Gleichstellungs- und Diversity-Akteur*innen. Die Handlungsempfehlungen sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als Maximalforderungen verfasst. Nicht alle Hochschulen werden ihnen gänzlich folgen können. Insbesondere in den folgenden Bereichen sieht die bukof dabei vordringlichen Handlungsbedarf: 1. Name und Geschlechtseintrag, 2. Geschlechtseintrag in digitalen Erfassungssystemen, 3. Sprache und Ansprache, 4. Bauliche Infrastruktur (u.a. Toiletten). (HoF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2021/1 |