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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelGeschlechtervielfalt sichtbar machen.
Handlungsempfehlungen der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 27 (2020) 10, S. 836-838Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Zusatzinformationhttps://bukof.de/wp-content/uploads/20-05-19-bukof-Handlungsempfehlungen-Geschlechtervielfalt-an-Hochschulen.pdf
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterChancengleichheit; Gleichstellung; Gerechtigkeit; Hochschule; Hochschulgebäude; Daten; Infrastruktur; Vielfalt; Deutschland
AbstractAusgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Es gibt nun vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken. Die Empfehlungen richten sich als Expertise der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) an die Hochschulleitungen sowie an Gleichstellungs- und Diversity-Akteur*innen. Die Handlungsempfehlungen sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als Maximalforderungen verfasst. Nicht alle Hochschulen werden ihnen gänzlich folgen können. Insbesondere in den folgenden Bereichen sieht die bukof dabei vordringlichen Handlungsbedarf: 1. Name und Geschlechtseintrag, 2. Geschlechtseintrag in digitalen Erfassungssystemen, 3. Sprache und Ansprache, 4. Bauliche Infrastruktur (u.a. Toiletten). (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2021/1
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