Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutschland / Bundesministerium des Innern |
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Titel | Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten". |
Quelle | Berlin (2014), 139 S.
PDF als Volltext |
Zusatzinformation | Zwischenbericht |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Elterngeld; Familienpolitik; Kindergeld; Beratung; Schulische Integration; Sprachunterricht; Krankenversicherung; Medizinische Versorgung; Armut; Freizügigkeit; Kommunalpolitik; Sozialgesetzbuch; Sozialleistung; Sozialrecht; Verfassungsrecht; Wohngeld; Erwerbsquote; Finanzverfassung; Grundsicherung; Arbeitslosenquote; Ausbildungsabschluss; Wohnsituation; Betreuung; Jugendhilfe; Anerkennung; Bekämpfung; Gleichbehandlung; Inanspruchnahme; Missbrauch; Europäische Union; Ausländer; Bürger |
Abstract | Die Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Die umfassende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union macht dies möglich. Sie ist eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger. In letzter Zeit wird jedoch die Zuwanderung in Deutschland auch kritisch gesehen. Betroffene Städte und Gemeinden berichten von zum Teil unhaltbaren Wohnverhältnissen und ausbeuterischer Beschäftigung, von Kindern, die nicht zur Schule gehen, oder von Problemen bei der Gesundheitsversorgung. Zuwanderung ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen. Die Bundesregierung steht zur Freizügigkeit und Deutschland profitiert davon. Zugleich müssen wir anerkennen, dass mit der Zu-wanderung auch erhebliche Probleme verbunden sein können. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, sich der Thematik anzunehmen und zu diesem Zweck mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss zu 'Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten' eingesetzt. Unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern haben Staatssekretäre aus elf Bundesministerien sowie die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Bundespresseamt zusammengearbeitet. (Autorenreferat, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2015/1 |