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Autor/inn/enHellfeier, Martin; Pinsdorf, Christoph
TitelNebentätigkeitsrecht in Bund und Ländern.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 20 (2013) 4, S. 294Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterRecht; Rechtsstellung; Nebentätigkeit; Hochschulrecht; Hochschullehrer; Hochschulpersonal; Wissenschaftliches Personal; Deutschland
AbstractDas Nebentätigkeitsrecht der Beamten ist im Bund und in den Ländern nicht einheitlich geregelt. Während der Bund im Bundesbeamtengesetz (BBG) für jede Nebentätigkeit regelmäßig eine Genehmigung vorschreibt, ist Ausgangspunkt für die Landesbeamten das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das in § 40 den Grundsatz der Pflicht zur Anzeige einer Nebentätigkeit aufstellt. Allerdings sehen viele Länder - was zulässig ist - in ihren Landesbeamtengesetzen eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten vor. Eine nähere Ausgestaltung des Nebentätigkeitsrechts nehmen darüber hinaus die im Bund und in den Ländern erlassenen Nebentätigkeitsverordnungen vor. Häufig gelten für das wissenschaftliche Personal zudem partiell spezielle Vorschriften in Landesbeamtengesetzen, Landeshochschulgesetzen und/oder in Hochschulnebentätigkeitsverordnungen. Im Folgenden sind die jeweiligen Regelungen mit Stand März 2013 überblicksartig dargestellt. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2013/4
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