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Autor/inn/enBraun, Hans-Jürgen; Grimm, Christopher; Papenroth, Christiane
InstitutionBundesagentur für Arbeit / Statistik
TitelAktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II.
[Stand:] November 2011.
QuelleNürnberg: Bundesagentur für Arbeit (2011), 50 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheMethodenbericht der Statistik der BA
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterAktivierung; Sicherung; Altersstruktur; Arbeitsförderung; Eingliederung; Sozialgesetzbuch; Hartz-Reform; Arbeitsmarktpolitik; Qualifizierungsmaßnahme; Beschäftigungsförderung; Berufsberatung; Weiterbildungsförderung; Teilnehmer; Entgelt; Gründung; Regionaler Vergleich; Behinderter
AbstractIm September 2010 beträgt die Gesamtaktivierungsquote - also rechtskreisübergreifend betrachtet - 27,5 Prozent. Dabei ist die Aktivierungsquote im Rechtskreis SGB III mit 30,9 Prozent um 5,1 Prozentpunkte größer als im Rechtskreis SGB II mit 25,8 Prozent. Im Zähler der Aktivierungsquote steht ein Bestand von 1.148.000 Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.14 723.000 oder 63 Prozent dieser Teilnehmer sind dem Rechtskreis SGB II und 425.000 oder 37 Prozent dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Dabei zeigen sich im Instrumenteneinsatz markante Unterschiede in den Rechtskreisen: Im Rechtskreis SGB II werden am häufigsten Beschäftigung schaffende Maßnahmen eingesetzt (328.000 oder 45 Prozent), was wiederum beinahe ausschließlich auf Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II beruht. Im Rechtskreis SGB III überwiegt die Kategorie beschäftigungsbegleitende Leistungen (236.000 oder 56 Prozent), wobei in dieser Kategorie die Förderung der Selbständigkeit - also Gründungszuschuss - dominiert (145.000 oder 61 Prozent an der Kategorie beschäftigungsbegleitende Leistungen). (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2016/2
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