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Autor/inLandfried, Christine
TitelDie Wahl der Bundesverfassungsrichter und ihre Folgen für die Legitimität der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Gefälligkeitsübersetzung: Election of Federal Constitutional Court judges and its consequences for the legitimacy of constitutional jurisdiction.
QuelleAus: Ooyen, Robert Chr. van (Hrsg.); Möllers, Martin H.W. (Hrsg.): Das Bundesverfassungsgericht im politischen System. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwissenschaften (2006) S. 229-241
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-531-14762-8
DOI10.1007/978-3-531-90289-0_17
SchlagwörterVertrauen; Soziale Herkunft; Bundesverfassungsgericht; Demokratie; Gewaltenteilung; Legitimität; Parteipolitik; Politischer Einfluss; Politischer Faktor; Politisches System; Rechtsprechung; Verfassung; Wahl; Ausbildung; Berufserfahrung; Richter; Jurisdiktion; Parteilichkeit; Transparenz; Bürger
AbstractDer Beitrag erörtert die These, dass die Art und Weise der Wahl der Bundesverfassungsrichter die Rechtsprechung stärker beeinflusst als dies nach der herrschenden Meinung angenommen wird. Es stellt sich die Frage, weshalb die politischen Parteien bei der Richterwahl derart großen Wert auf den Parteiproporz legen, wenn die parteipolitische Orientierung der Richter für die Rechtsprechung so gar keine Rolle spielt. In diesem Zusammenhang lautet die theoretische Frage der Untersuchung, welches die Bedingungen der Möglichkeit einer demokratischen Prinzipien entsprechenden Verfassungsrichterwahl sind. Die empirische Frage lautet, ob die Modalitäten der Wahl der Verfassungsrichter diese Bedingungen erfüllen. So werden im ersten Schritt der Argumentation zunächst die Bedingungen genannt, die es ermöglichten, dass die Wahl der Verfassungsrichter die demokratische Legitimität der Verfassungsgerichtsbarkeit begründete. Dazu gehören folgende Variablen: (1) die Transparenz der Auswahl der Richter, (2) demokratische Verfahren der Richterwahl, (3) die Differenz in der sozialen Herkunft, der Ausbildung, der beruflichen und politischen Erfahrung der Richter, (4) die Differenz zwischen politischer und rechtlicher Entscheidungsfindung, (5) die Differenz zwischen Entscheidungen über Prozesse und Entscheidungen über Inhalte als Kriterien zur Bestimmung der Kompetenzen des BVerfG sowie (6) das Vertrauen der Bürger in das BVerfG. Im zweiten Schritt werden die empirischen Befunde zur Auswahl und Wahl der Verfassungsrichter für den Zeitraum 1951 bis 2006 dargestellt und am Maßstab der genannten Bedingungen beurteilt. Abschließend werden im dritten Schritt Vorschläge entwickelt, die geeignet erscheinen, die legitimitätserzeugende Kraft der Wahl der Bundesverfassungsrichter zu erhöhen. (ICG2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1951 bis 2006.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2008/1
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