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Autor/inRauner, Felix
TitelEuropäische Berufsbildung - eine Voraussetzung für die im EU-Recht verbriefte Freizügigkeit der Beschäftigten.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 52 (2004) 4, S. 463-475Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterRecht; Bildungsprogramm; Freizügigkeit; Gesetzgebung; Berufsausbildung; Qualifikation; Anerkennung; Harmonisierung; Modularisierung; Zertifizierung; Europäische Union; Europa
AbstractDer Beitrag beschäftigt sich mit dem im Jahre 2002 eingeleiteten so genannten Kopenhagen-Prozess, der im Anschluss an die in Bologna beschlossene Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes die Verwirklichung eines Europäischen Bildungsraums für die allgemeine und berufliche Bildung verfolgt. Bislang hat der Kopenhagen-Prozess ein auffällig geringes Echo gefunden. Die detaillierte und profunde Analyse des Autors füllt hier eine Lücke. Im Detail werden die Instrumente des Kopenhagen-Prozesses dargestellt [European Credit System - ECVET, European Credit Transfer System - ECTS, European Qualification Framework - EQF, Qualifications and Curriculum Authority - QCA]. Diese bestehen im Wesentlichen in der Entwicklung eines Instrumentarium zur Schaffung von Transparenz von Qualifikationen und Kompetenz (u.a. durch den "Europass"), der Definition von Kriterien für die Qualität von Berufsbildungsangeboten und -anbietern und in der Einführung eines Systems zur Anpassung und Übertragung von Ausbildungsleistungen nach dem Vorbild des im Hochschulbereich etablierten European Credit Transfer Systems. Insgesamt stehe die Realisierung eines gemeinsamen Europäischen Berufsbildungsraumes vor ungleich größeren Schwierigkeiten als im Hochschulbereich. Diese resultierten aus den sehr unterschiedlichen und tief verankerten nationalstaatlichen Berufsbildungsstrukturen. Die Schaffung von Transparenz auf der Basis europäisch definierter Berufsbilder und Ausbildungsstrukturen scheide folglich zunächst aus. Vielmehr soll Transparenz - so jedenfalls der Ansatz der Europäischen Kommission - über die Festlegung eines Alphabets der Fertigkeiten erreicht werden, die durch die Qualifikationen der Beschäftigung im mittleren Qualifikationsbereich repräsentiert werden. [der Autor] äußert deutliche Kritik an dem Vorhaben der Kommission. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2005/2
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