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TitelAngemessene Schulbildung für behindertes Kind.
QuelleIn: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, 16 (2003) 6, S. 435-436Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0934-8603
SchlagwörterSozialhilfe; Kind; Schulrecht; Allgemein bildende Schule; Rechtsprechung; Behinderung; Sonderschule; Finanzielle Beihilfe; Integration; Baden-Württemberg; Deutschland
AbstractOb der Besuch einer allgemeinen Schule dem behinderten Kind eine angemessene Schulbildung vermittelt, hat nicht der Träger der Jugend- und Sozialhilfe zu beurteilen. Dies richtet sich vielmehr allein nach Schulrecht. Gegenstand der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde ist auch, ob eine - und sei es probeweise - Umschulung eines sonderschulpflichtigen Schülers in eine allgemeine Schule ohne weiteres möglich ist oder zusätzliche Maßnahmen - etwa den Einsatz eines Schulbegleiters - erfordert. ... Der Sozial- und Jugendhilfeträger kann die Bereitstellung der besonderen Maßnahme im Wege der Eingliederungshilfe ablehnen, wenn das behinderte Kind eine angemessene Schulbildung gleichermaßen in einer Sonderschule erhalten kann. ... (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2004_(CD)
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