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Autor/inHöfer, Klaus Martin
TitelFinanznot verhindert neue Tarife.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 57 (2001) 15/16, S. 14-15Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterTarifvertrag; Zeitvertrag; Arbeitsvertrag; Befristeter Arbeitsvertrag; Hochschulrahmengesetz; Hochschulpersonal; Reform; Wissenschaftliches Personal; Deutschland
AbstractIm März und im Mai 2001 trafen sich Gewerkschaften, Vertreter der "Tarifgemeinschaft deutscher Länder" (TdL) und des Bundes, um über die neuen Tarife für Angestellte in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu beraten. Die Vorgabe: Verstärkt soll nach Leistung bezahlt, den Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben werden, flexible Arbeitsverträge zu gestalten. Doch den Ländern wird der Wunsch nach flexibler, leistungsorientierter Bezahlung ihrer wissenschaftlichen Angestellten offensichtlich zu teuer. "Kostenneutral lässt sich ein solches Modell nicht umsetzen" meint Christoph Ehrenberg, Kanzler der Universität Osnabrück und stellvertretender Bundessprecher der Universitätskanzler. Er plädiert zudem für weitaus mehr Flexibilität im Haushalt und bei den Tarifverträgen: Die Einführung von Globalhaushalten, die wie beispielsweise in Niedersachsen auch seine Universität betrifft, sei dazu ein erster Schritt. Postitiv sieht er die geplanten Neuregelungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen für Nachwuchswissenschaftler. Die Unsicherheitsphasen werden begrenzt: sechs Jahre bis zur Promotion, sechs Jahre danach - bis zur unbefristeten Übernahme oder zum Ausscheiden aus der Hochschule oder der staatlichen Forschungseinrichtung. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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