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Autor/inEpping, Volker
TitelErhebliche Zweifel.
Der "Juniorprofessor" auf dem rechtlichen Prüfstand.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 8 (2001) 2, S. 75-77Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 3
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterLehrbefähigung; Verfassungsrecht; Qualifikationsanforderung; Berufung; Promotionsrecht; Bewertung; Kriterium; Wissenschaftliche Tätigkeit; Juniorprofessor; Deutschland
AbstractIn Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Expertenkommission vom 8. April 2000 schlägt nunmehr auch das Konzeptpapier "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert" des BMBF vom 21. September 2000 die Einführung einer Juniorprofessur vor. Bewerbungsvoraussetzungen für öffentlich auszuschreibende Juniorprofessuren ist eine qualifizierte und zügig abgeschlossene Promotion. Die Professur ist auf zwei mal drei Jahre befristet. Nach drei Jahren soll eine Zwischenevaluation über die Forschungs- und Lehrleistungen durchgeführt werden, aufgrund derer über die Verlängerung der Professur um weitere drei Jahre entschieden wird. Die Juniorprofessoren tragen während ihres Beschäftigungsverhältnisses die Bezeichnung "Professorin" bzw. "Professor", erhalten das Promotionsrecht und sollen korporationsrechtlich der Gruppe der Hochschullehrer zugeordnet werden. Vergegenwärtigt man sich die diesbezügliche Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), ergeben sich erhebliche Zweifel an der rechtlichen Machbarkeit der vorgeschlagenen Juniorprofessur. Darauf geht der Autor in seinem Artikel anhand folgender Schwerpunkte näher ein: Die korporationsrechtliche Einordnung. - Dauerhaftigkeit der Universitätszugehörigkeit. - Qualifikationen. - Das Promotionsrecht. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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