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Durch verschiedene Rechtsvorschriften (JOeSchG, GjS, StGB) wird versucht, den grundgesetzlichen Anspruch auf einen Schutz der Jugend zu verwirklichen. Andererseits kann die empirische Rechtstatsachenforschung nachweisen, dass die gegebenen gesetzlichen Bestimmungen in betraechtlichem Umfang nicht eingehalten werden. Dies wirft die Frage auf, ob im Rahmen der sozialwissenschaftlichen Forschung ueberhaupt hinreichende Befunde fuer eine Relevanz des Konsums von Medieninhalten einer bestimmten Qualitaet fuer die Begehung delinquenter Akte durch Kinder/Jugendliche vorliegen. Die einschlaegigen Ergebnisse, die hinsichtlich von Druck- und AV-Medien vorliegen, verweisen trotz einiger Inkonsistenzen sowohl auf direkte wie auch auf indirekte delinquenzbeguenstigende Effekte der Massenmedien. Diese Wirkungen lassen sich im Zusammenhang mit psychologischen sowie kriminologischen Theorien befriedigend erklaeren. Allerdings bestehen auch noch weitere Forschungsdesiderata. Davon ausgehend werden verschiedene Praeventions- und Interventionsmassnahmen angesprochen, die aber weniger auf eine Aenderung der Gesetzeslage abzielen, sondern welche vorrangig an die Verantwortung der Medienschaffenden appellieren und auf die verstaerkte Anwendung psychologischen Wissens zum Erreichen paedagogischer Zielsetzungen hinauslaufen. (LSW).
Erfasst von
Landesinstitut für Schule, Soest
Update
1997_(CD)
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0046-6514
Lukesch, Helmut; Scheungrab, Michael: Beitraege der Massenmedien zur Delinquenzgenese Jugendlicher. 1995.
2764380
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