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Autor/inHinderling, Regula
TitelVerschulden und nachehelicher Ehegattenunterhalt.
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum schweizerischen, US-amerikanischen und deutschen Recht.
Gefälligkeitsübersetzung: Debts and post-marital spousal support payments : a comparative legal study of Swiss, American and German law.
QuelleBasel: Helbing & Lichtenhahn (2001), XXXVII, 194 S.Verfügbarkeit 
Zugl. Basel, Univ., Diss., 2001
ReiheSchriftenreihe für Internationales Recht. 94
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-7190-2062-2
SchlagwörterEhescheidung; Familienrecht; Unterhalt; Schuld; Hochschulschrift; Ehepartner; Deutschland; Nordamerika; Schweiz
Abstract"Mit den gesellschaftlichen Veränderungen im 20. Jahrhundert hat sich auch im Scheidungsrecht ein grundlegender Wandel vollzogen. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Inkraftsetzung des revidierten Scheidungsrechtes am 1. Januar 2000, mit welcher das alte, institutionell geprägte, schuldabhängige Scheidungsrecht durch ein grundsätzlich schuldneutrales Recht ersetzt worden war. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern dem Verschulden im Ehegattenunterhalt nach neuem Recht noch eine Bedeutung zukommt. Die Arbeit zeigt, dass die Schuldfrage nicht isoliert, sondern nur vor dem Hintergrund des gesamten Unterhaltsrechts betrachtet werden kann. Die Schuldproblematik wird sowohl im geschichtlichen Kontext als auch vor dem Hintergrund der faktischen Gegebenheiten im Scheidungsalltag erörtert. Auch eine Diskussion der einzelnen Unterhaltsmodelle liefert interessante Aufschlüsse in Bezug auf die Legitimation einer Berücksichtigung eines Verschuldens im Unterhaltsrecht. In einem zweiten Teil wird die Schuldproblematik sodann im Einzelfall diskutiert. Anhand von Fallgruppen wird rechtsvergleichend untersucht, wann der Unterhaltsanspruch aufgrund eines Fehlverhaltens herabgesetzt oder gegebenenfalls erhöht werden kann und welche Funktion das Schuldelement dabei übernimmt. Dem Praktiker werden dabei zuverlässige Auslegungsvorschläge für die sogenannte 'Billigkeitsklausel' des Art. 125 Abs. 3 ZGB geliefert." (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2004_(CD)
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