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Titel | Anspruch auf Erteilung islamischen Religionsunterrichts. GG Art. 7 III, NWVerf. Art. 14 I; NWSchulverwG §§ 10 OO, 26; NWSchOG § 35 I. |
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Quelle | In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht. NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht, 13 (2000) 11/12, S. 789-793 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0934-8603 |
Schlagwörter | Schüler; Rechtsprechung; Rechtsstellung; Religionsunterricht; Islam; Deutschland |
Abstract | Unter Religionsgemeinschaft ist eine religiös geprägte Gruppe zu verstehen, die über ein gewisses Maß an Organisation und an festliegenden Glaubensinhalten in einem gemeinsamen Bekenntnis verfügt, wobei nicht zu verlangen ist, dass die betreffende Gruppe die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufweist. Zu verlangen ist jedoch zumindest die (nach Verfassung und Zahl der Mitglieder gegebene) Gewähr der Dauer sowie eine organisatorische Verfestigung, so dass dem Staat ein Ansprechpartner gegenübersteht, der die Fähigkeit zu verbindlicher und hinreichend legitimierter Artikulation von Grundsätzen der Religionsgemeinschaft hat. (DIPF/Orig.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2002_(CD) |