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Autor/inKäser, Peter
TitelDie Rechtsstellung der Studenten und deren Mitwirkung bei der Qualitätssicherung der Lehre nach dem Bayerischen Hochschulrecht.
QuelleIn: Beiträge zur Hochschulforschung, (2000) 3, S. 253-261Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 8
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0171-645X
SchlagwörterEvaluation; Lehre; Rechtsstellung; Hochschulgesetz; Hochschulrecht; Studentische Mitbestimmung; Wissenschaftsfreiheit; Bewertung; Qualität; Qualitätssicherung; Student
AbstractDas Bayerische Hochschulgesetz von 1998 beteiligt die Studierenden und ihre Fakultät an der Bewertung der Qualität der Lehre. Der Studiendekan, verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertung, hat jährlich dem Fachbereichsrat einen Lehrbericht zu erstatten, der Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studiengängen durch die Studenten enthält. Gliederung des Artikels: 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre 1.2 Die Freiheit des Studiums 1.3 Das Recht zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung 2. Das studentische Rechtsverhälnis 2.1 Begründung und Beendigung 2.2 Die Rechte und Pflichten der Studenten 3. Die Mitwirkung der Studenten bei der Qualitätssicherung der Lehre 3.1 Ausgangslage 3.2 Zielsetzung 3.3 Datenschutzrechtliche Fragen 3.4 Umsetzung (IHF/HoF).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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