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Autor/inSeeling, Stefan
TitelHochschulen sollen Erfindungen vermarkten.
(Kurzinformation).
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 56 (2000) 22, S. 18Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterForschung; Erfindung; Rechtsstellung; Patentverwertung; Patentwesen; Hochschullehrer; Verwertung; Deutschland
AbstractForschungspolitiker von Bund und Ländern haben sich auf eine Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes verständigt. Ein konkreter Formulierungsvorschlag für die Gesetzesänderung wurde Ende Oktober von der Bund-Länder-Kommission (BLK) in Bonn vorgelegt. Dabei geht es insbesondere um die Änderung des im Paragrafen 42 festgelegten so genannten "Hochschullehrerprivilegs". Darin ist das Recht der Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten an deutschen Hochschulen festgehalten, über die Patentierung von Erfindungen, die sie im Dienst gemacht haben, frei zu verfügen. Demgegenüber müssen andere Arbeitnehmer Erfindungen, die sie in Ausübung ihrer Beschäftigung machen, dem Arbeitgeber melden. Der vorgelegte Gesetzesvorschlag sieht vor, dass zukünftig den Hochschulen ein Zugriffs- und Verwertungsrecht für Erfindungen des wissenschaftlichen Personals zukommt. Zwei Drittel der Erlöse aus Erfindungen sollen dann den Hochschulen zukommen, ein Drittel den Hochschullehrern. Die Kosten einer Patentierung tragen die Hochschulen. Die Bundesbildungsministerin geht davon aus, dass das Gesetz 2001 geändert werde. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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