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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelAngebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.
QuelleIn: Deutsches Verwaltungsblatt, (2000) 16, S. 1212-1214Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0012-1363
SchlagwörterFörderung; Kinderkrippe; Rechtsprechung; Jugendhilfe; Freie Trägerschaft; Deutschland
AbstractDie Übernahme von Beiträgen wegen Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (hier: Kinderkrippen) setzt nach § 90 Abs. 3 SGB VIII F. 1993 eine erzieherische Erforderlichkeit der Jugendhilfe nicht (mehr) voraus; bei Selbstbeschaffung eines Krippenplatzes bei einem freien Träger durch die Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung der Beitragsübernahme, daß die für entsprechende Angebote des Jugendhilfeträgers geltenden Bedarfskriterien erfüllt sind. Der Begriff des "Bedarfs" i.S. von § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (F. 1993) ist nicht i.S. einer faktischen Nachfrage, sondern normativ unter Berücksichtigung der Planungsverantwortung des zuständigen Jugendhilfeträgers zu bestimmen. BVerwG, Urteil vom 27.1. 2000 - 5 C 19.99 (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2001_(CD)
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