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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelErteilung islamischen Religionsunterrichts in Berliner Schulen.
QuelleIn: Deutsches Verwaltungsblatt, (2000) 13, S. 1001-1006Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0012-1363
SchlagwörterGrundgesetz; Rechtsprechung; Religionsunterricht; Berlin; Deutschland
AbstractDie "Bremer Klausel" des Art. 141 GG [Grundgesetz] gilt in ganz Berlin. Erklärt das Gesetz eines von Art. 141 GG erfaßten Landes die Erteilung von Religionsunterricht zur Sache der Religionsgemeinschaften, so ist die Auslegung dieses Begriffs nicht durch Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG oder Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 ff. WRV vorgegeben; einer weiten Auslegung des landesrechtlichen Begriffs der "Religionsgemeinschaft" steht Bundesverfassungsrecht nicht entgegen. BVerwG, Urteil vom 23.2.2000 - 6 C 5/99 (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2001_(CD)
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