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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enHromadka, Wolfgang; Mußgnug, Reinhard
TitelJuristische FH-Studiengänge?
Pro & Contra.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 7 (2000) 3, S. 142-143Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterDifferenzierung; Wirtschaftsrecht; Ausbildung; Berufsfeld; Jurist; Fachhochschule; Studium; Universität; Diplomstudiengang; Rechtswissenschaft; Studiengang; Managementausbildung; Bewertung; Deutschland
AbstractZum Thema "Juristenausbildung an Fachhochschulen" gibt es ein geteiltes Meinungsbild: PRO steht Prof. Dr. Hromadka: Führungskräfte brauchen heute Rechtskenntnisse mehr denn je. Aus Abteilungsleitern, die mit ein paar arbeitsrechtlichen Kenntnissen ausgekommen sind, werden Geschäftsführer, die ein eigenes Unternehmen führen, die rasch entscheiden müssen und die dazu um die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen ihres Handelns wissen müssen. Genau das ist das Profil des Diplom-Wirtschaftsjuristen: solide Kenntnisse im Recht, die erforderlichen Kenntnisse aus den Wirtschaftswissenschaften, Managementtechniken und auch Fremdsprachen, dazu möglichst Auslandserfahrung. Bei mittlerweile 180.000 fertigen Juristen und 135.000 in der Ausbildung sind die klassischen juristischen Berufe auf Jahre hinaus hoffnungslos verstopft. Der Wirtschaftsjurist bietet die Chance, ein altes Betätigungsfeld wieder neu zu erschließen. Dem Wirtschaftsjuristen wird der Gedanke der Einheitlichkeit der Juristenausbildung gegenübergestellt, von manchen Vertretern der reinen (juristischen) Lehre gar die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. Die Wissenschaftlichkeit der Ausbildung hat jedoch nur bedingt mit dem Umfang des Stoffs zu tun. Breite ist nicht gleichbedeutend mit Tiefe. Der Jurist muss in der Lage sein, selbständig lege artis Gesetze auszulegen, Verträge zu entwerfen, Fälle zu entscheiden. Die Methodik wird heute im Wesentlichen anhand des BGB gelehrt. CONTRA steht Prof. Dr. Mußgnug: Wer rechtskundliche FH-Studiengänge mit dem Studium der Rechtswissenschaft in einen Topf wirft, verkennt, dass zwischen dem auf einer FH erlernbaren Umgang mit intellektuell weniger anspruchsvollen Gesetzen und der wissenschaftlich fundierten Juristenarbeit ein Graben von nicht zu unterschätzender Breite klafft. Auf bestimmte Berufsfelder spezialisierte FH-Studiengänge können sich auf das beschränken, was ihre Absolventen in der beruflichen Praxis brauchen. Sie müssen sich nicht um die komplexe Gesamtheit der Rechtsordnung mitsamt ihren inneren Zusammenhängen und ihren historisch-theoretischen Grundlagen bemühen. Dafür können sie um so tiefer in die Details ihres enger begrenzten Gebiets einsteigen. Rechtskundliche FH-Studiengänge können daher vorzüglich auf die Anforderungen der ihnen zugeordneten Berufe vorbereiten. Aber sie können keine Juristen hervorbringen, die als Richter, in der Gesetzgebung, in der Anwaltschaft, in der Behördenleitung, der Steuerberatung und der Unternehmensführung dann gebraucht werden, wenn mit routiniertem Spezialistentum und abrufbereiter Detailkenntnis nicht weiter zu kommen ist. Darum ergänzen sich rechtskundliche FH-Studiengänge und das Jura-Studium - ersetzen können sie einander nicht. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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