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Autor/inBerg, Gunnar
TitelEigentliche Probleme in den Hintergrund gerückt.
Hochschulreform durch Besoldungsrecht.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 7 (2000) 3, S. 132-133Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterSparpolitik; Berufsbild; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Hochschulfinanzierung; Hochschulreform; Hochschullehrerbesoldung; Kriterium; Leistungsindikator; Leistungsmessung; Reform; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractAuch wenn die Debatte um eine leistungsorientierte Besoldung derzeit für viel Aufmerksamkeit sorgt, so meint der Autor geht dabei leicht der Blick für das nötige Um- und Neudenken in der Finanzpolitik verloren. Die Hochschulrektorenkonferenz sieht vor, dass, aufbauend auf einem Grundgehalt, befristet (in der Regel für fünf bis sechs Jahre) eine Zusatzbesoldung gezahlt wird, die duch eine Leistungsbewertung festgelegt wird. Doch mit welchen Konsequenzen? Die leistungsbezogenen Zulagen werden an den Hochschulen in einem "Pool" zugeteilt. Auf leistungsbezogene Anteile besteht naturgemäß kein rechtlicher Anspruch. Wer sollte die Finanzverantwortlichen eines Landes daran hindern, bei für erforderlich gehaltenen Einsparungen an dieser Stelle zu reduzieren? Wenn das Ziel eine Leistungssteigerung an den Hochschulen sein soll, so kann wohl nicht, wie von der Hochschulrektorenkonferenz vorgeschlagen, bereits die Übernahme von Hochschulämtern honoriert werden. Da das Arbeitsvermögen eines jeden begrenzt ist, bedeutet ein Hochschulamt in der Regel eine Verlagerung der Art der Tätigkeit, aber nicht eine Steigerung der Intensität. Desweiteren steht die Frage: Welche Kriterien sollen gelten, um die Qualität der Tätigkeit im Amt zu bewerten? Die Attraktivität des Hochschullehrerberufes im Vergleich zu der wesentlich besser besoldeten Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft beruht nicht zum geringen Maße darauf, dass es die Hochschule erlaubt, die wissenschaftliche Tätigkeit frei zu gestalten. Wenn auch mittlerweile Verwaltungs- und Selbstverwaltungsaufgaben leider die Zeit, diese Freiheit zu nutzen, arg eingeschränkt haben, so ist doch immer noch diese wissenschaftliche Freiheit ein Anreiz für diesen Beruf. Wird das auch noch durch permanente Streitigkeiten um die Besoldung belastet, so ist zu erwarten, dass junge, leistungsfähige und leistungsbereite Menschen kaum die Neigung verspüren werden, diese Laufbahn einzuschlagen. (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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