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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden wird durch die kommunale Bauleitplanung vorbereitet. Vor allem durch die Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen entstehen regelmäßige Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild. Das Naturschutzgesetz und das Baugesetzbuch sehen daher Regelungen vor, wie solche Eingriffe zu vermeiden sind, wie unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden sollen. Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an die sogenannte naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und zeigt auf, welche Inhalte das hierfür vorgesehene Planungsinstrument, der Grünordnungsplan, hat. Es werden die einzelnen Arbeitsschritte vorgestellt und Methoden der landschaftsplanerischen Bewertung erläutert. Anhand eines Beispiels wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Eingriffsregelung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) bestehen. (Orig.).
Erfasst von
Landesinstitut für Schule, Soest
Update
2003_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
1617-5697
Menz, Norbert: Grünordnungsplanung. 2002.
2463991
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