Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäischer Gerichtshof |
---|---|
Titel | Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französiche Republik, eingereicht am 10. Juli 1998. Titel in anderen Sprachen: Action brought on 10 July 1998 by the Commission of the European Communities against the French Republic. |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 41 (1998) 278, S. 23-24 |
Beigaben | Literaturangaben 2 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Bildungsabschluss; Krankenpflege; Pflegerischer Beruf; Amtliche Druckschrift; Anerkennung; Klage; Europäische Union; Frankreich |
Abstract | Die Klägerin beantragt, festzustellen, daß die Französiche Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um für den Fall der Inhaber eines "auf direktem Weg" erworbenen, in Frankreich nicht anerkannten Diploms einer spezialisierten Krankenschwester/eines spezialisierten Krankenpflegers, die dort den Beruf der Krankenschwester/des Krankenpflegers in der allgemeinen Pflege ausüben wollen, den Aritkeln 48 und 52 des Vertrages in der vom Gerichtshof in den Urteilen Heylens und Vlasopoulou gegebenen Auslegung nachzukommen, ... Auch wenn keine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome anwendbar sei, seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen herzustellen. (DIPF/Orig.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2000_(CD) |