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TitelKuratorium statt Hochschulrat.
Landesrektorenkonferenz NRW.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 5 (1998) 2, S. 84Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterDifferenzierung; Staat; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Hochschulautonomie; Hochschulleitung; Hochschulrat; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Einheit von Forschung und Lehre; Hochschule; Stellungnahme
AbstractDie Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen lehnt in einer Stellungnahme zur Funktionalreform eine Trennung in Forschungs- und Lehruniversitäten ab. Die Differenzierung, nicht die Annäherung der Profile von Universitäten von Fachhochschulen mache das deutsche Hochschulsystem stark. Die LRK kritisiert, daß weder das auswuchernde Beauftragtenunwesen, die Überregulierung der Bauzuständigkeiten noch die Überschneidung von personalvertretungsrechtlicher und akademischer Mitbestimmung bei der Funktionalreform beachtet worden seien. Die LRK akzeptiert Vorgaben des Ministeriums für Berufungen, die fachliche Auswahl der Bewerber solle jedoch in Zukunft im Sinne der angestrebten Autonomie ausschließlich bei den Universitäten liegen. Die vorgesehene Aufsichtsfunktion des Rektors gegenüber den Dekanen und die Vorgesetztenfunktion des Dekans gegenüber den Professoren lehnt die LRK ab. Die kollegiale Leitungsstruktur der Rektoratsverfassung nach nordrhein-westfälischem Muster habe sich bewährt und solle nicht in Frage gestellt werden. Die LRK wendet sich gleichfalls gegen die Einrichtung eines Hochschulrates mit Entscheidungskompetenzen. Sie befürwortet vielmehr die Bildung eines gestärkten Kuratoriums als beratendes Organ. (HOF/Text vollständig übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1999_(CD)
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