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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
In jüngster Vergangenheit hat sich das sog. "Konkurrentenstreitverfahren" im Zusammenhang mit Stellenbesetzungsverfahren für Professuren (Berufungsverfahren) in der hochschulrechtlichen Literatur einer recht markanten Beliebtheit erfreut. Fokussiert worden sind vor allem Fragen des Rechtsschutzes und des Verfahrensrechts. In den Hintergrund gedrängt worden sind hierdurch die materiellrechtlich bedeutsamen Fragen: Was macht einen Berufungsvorschlag aus, der lege artis sein will? Oder: Welche Fehler führen dazu, die Bindungswirkungen eines Vorschlags erst gar nicht entstehen oder aber entfallen zu lassen? Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wer bzw. was auf welchem Weg in einem mehrstufigen Berufungsverfahren entscheidet bzw. entschieden wird? Gliederung: I. Einleitung II. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen III. Die Bindungswirkung des "gereihten" Berufungsvorschlags IV. Ausschließlich der Hochschule obliegende Teilentscheidungen V. Ausschließlich dem Staat obliegende Teilentscheidungen VI. Angreifbare Entscheidungskriterien VII. Grenzfälle - VIII. Ausschuß staatlicher Bindungswirkung IX. Bindung an den Berufungsvorschlag in den unterschiedlichen Fallkonstellationen X. Gesteigerte Bindungswirkung durch Ruferteilung? XI. Rechtsschutz XII. Ergebnis XIII. Annex. (HOF/Ko.).
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Standortunabhängige Dienste
0948-0218
Detmer, Hubert: Die Bindung der staatlichen Seite an Berufungsvorschläge. 1997.
2376390
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