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Autor/inDettmar, Rainer
TitelDie Eisbrecher der Rektoren.
Studiengebühren.
QuelleIn: Deutsche Universitäts-Zeitung, 52 (1996) 11, S. 17Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0174-9137; 0176-7224; 0343-5563; 0724-147X; 0936-4501
SchlagwörterDarlehen; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Hochschulfinanzierung; Studienfinanzierung; Studiengebühren; Akademiker; Internationaler Vergleich; Konferenzbericht; Modell; Zentrum für Hochschulentwicklung
AbstractDie HRK-Spitze will nach australischem Muster einen "Bildungskredit" einführen - sprich: Studiengebühren. Eine CHE-Tagung sollte die Entscheidung des HRK-Senats vorbereiten. Vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) wird das australische System einer Beteiligung von Akademikern an ihren Studienkosten favorisiert. "Seit 1989 erhalten Studierende auf dem fünften Kontinent ein zinsloses Darlehen in Höhe von rund 2.500 Mark pro Studienjahr aus einem staatlichen Ausbildungsfonds - das erst (und nur dann) in Raten zurückgezahlt werden muß, wenn der Empfänger mehr als ein durchschnittliches australisches Jahreseinkommen erzielt". Ein Gebührenmodell, das die Plankommission der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ausgearbeitet hat, beinhaltet einen "Bildungskredit", mit dem die Rektoren eine Beteiligung der Studierenden an der Hochschulfinanzierung ermöglichen wollen. Dabei soll eine "soziale Selektion" ausgeschlossen werden. 1.000 Mark pro Semester/Student würde dadurch in die Hochschulkassen fließen. Führende Kräfte der HRK bezweifeln aber, daß der Senat dem neuen Gebührenmodell zustimmen wird. (HOF/Text teilweise übernommen/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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