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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die Anforderungen an die Werke fuer Behinderte, hier Institutionen fuer Geistigbehinderte wie geschuetzte Werkstaetten, Wohnheime usw., werden aus anthropologischer Sicht und von Erziehungs- und Bildungszielen her formuliert und begruendet. Spezielle Erziehungs- und Bildungsziele orientieren sich am geistigbehinderten Menschen mit seinen individuell ausgepraegten, abweichenden kognitiven Strukturen und am Fernziel der Muendigkeit, das in dreifacher Auspraegung als Selbstkompetenz, Sachkompetenz und Sozialkompetenz zu interpretieren ist. Demnach sollen Werke fuer Behinderte bedeutsame paedagogische Haltungen wie Achtung/Ruecksichtnahme, Einfuehlendes Verstehen und Echtheit anstreben. Eine ganzheitliche Entwicklung soll auch nach Abschluss der erstmaligen beruflichen Ausbildung gefoerdert werden sowie die lebenslange Entwicklung des Geistigbehinderten gewaehrleistet sein. Die Gestaltung der Arbeit als Lernprozess beruecksichtigt allgemeine Annahmen der Arbeitspaedagogik und - psychologie sowie lernfoerdernde Massnahmen. Der Geistigbehinderte soll die Moeglichkeit haben, stabile persoenliche Beziehungen pflegen zu koennen. Die Bedeutsamkeit, umfassend ausgebildetes Personal einzusetzen, ergibt sich aus den dargestellten Anforderungen.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1996_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0258-9850; 1420-1607
Broch, Erwin: Anforderungen an die Werke fuer Behinderte aus heilpaedagogischer Sicht. 1983.
2072372
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