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Hinter dem Link verbirgt sich jeweils eine Menge an Stichworten, die aus den oberhalb angezeigten englischsprachigen Schlagworten abgeleitet wurden. Falls der Abgleich Ihrer Suchworte mit dem Nachweis keine Gemeinsamkeiten zeigte, können Sie hier nachschauen (+ klicken) und fündig werden.
Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Mit dem Aussetzen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) 2003 für fünf Jahre sollte Betrieben der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden. Fast am Ende dieser Laufzeit hat das BIBB die Wirksamkeit dieser Aussetzung unter vier Aspekten evaluiert: Es wurde erfragt, inwieweit die Betriebe über diese Aussetzung informiert sind, wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze so gewonnen werden konnten, ob die Qualität der Ausbildung durch den Verzicht auf die AEVO gelitten hat und welche Veränderungen aus Sicht der Berufsbildungspraxis bei einem Neueinsetzen der AEVO erforderlich sind. Der Beitrag stellt die auf drei Erhebungen basierenden Untersuchungsergebnisse dar, die zeigen, dass einerseits zusätzliche Ausbildungspotenziale erschlossen werden konnten, andererseits es deutliche Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität gibt. Die Mehrheit der Betriebe sieht in der AEVO einen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie die Qualität der Ausbildung insgesamt. Folgerichtig wird die Nachweispflicht am 1.08.2009 wieder eingeführt, mit dem Auftrag an das BIBB, die AEVO zu überarbeiten. (BIBB-Doku).
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Standortunabhängige Dienste
0005-9536
Ulmer, Philipp: Die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung: der Versuch einer Bilanz. 2008.
2967390
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