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Autor/inLohre, Alexander
TitelImplizites Veränderungswissen von Leitern sozialer Trainingskurse nach Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 10.
Auswertung von acht Interviews zur Exploration der Veränderungsannahmen bei Jugenddelinquenz.
QuelleBerlin: Freie Universität Berlin (2012), 232, 186 S.
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Berlin, Freie Universität Berlin, Diss., 2010.
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
URNurn:nbn:de:kobv:188-fudissthesis000000038575-8
SchlagwörterJugend; Jugendgerichtsgesetz; Kriminalität; Resozialisierung; Dissertation; Bewährung
AbstractUnter den Weisungen und Erziehungsmaßregeln, die ein Richter bei Jugenddelinquenz verordnen darf, erlangten in den letzten 20 Jahren die sozialen Trainingskurse (STK) als ambulantes gruppenpädagogisches Angebot zunehmende Bedeutung. Zielstellung der Arbeit war es, im Rahmen einer Wirkungsforschung das implizite Veränderungswissen (VW) der Leiter dieser Kurse zu ermitteln, denn das VW liefert wertvolle Daten hinsichtlich der zur Verbesserung der Angebotsstruktur wichtigen Forschungsfrage, welche Methoden für welche Jugendlichen in welcher Weise wirksam und Erfolg versprechend sind. Dazu wurden acht Interviews durchgeführt und mit Hilfe der Kodierverfahren der Grounded Theory auf Ziele, Methoden und Veränderungsannahmen der Pädagogen hin inhaltsanalytisch ausgewertet. Folgende Zielsetzungen ließen sich katalogisieren: erfolgreiche Legalbewährung, Konfliktregulierungskompetenz und verbessertes Sozialverhalten, psychische Stabilität und seelische Gesundheit, Wachstum und Persönlichkeitsentwicklung, Sicherstellung der Grundversorgung. Der Mitteleinsatz der Pädagogen beinhaltet neben den gesprächsbasierten Methoden Explorieren & Klären, Informieren & Aufklären, Konfrontieren & Fordern sowie Stützen & Stabilisieren (Kategorie 1) das Herstellen von Alltagsbezügen, systemisches Arbeiten und handlungs- bzw. erlebnisorientierte Maßnahmen (Kategorie 2). Die dritte Hauptkategorie subsumiert (a) Methoden, die auf den Aufbau eines für die Gruppenarbeit klaren und stabilen Rahmens gerichtet sind und (b) grundlegende Haltungen der Pädagogen, die hinsichtlich des Vertrauens- und Beziehungsaufbaus zwischen Leiter und Klient von Bedeutung sind. Im Anschluss an die Ergebnisdarstellung (1. Teil der Auswertung) wurde das VW der Pädagogen durch drei mehrfach erkennbare Mittel-Ziel-Relationen (MZR) formuliert und expliziert, welche danach auf ihre Plausibilität hin überprüft wurden (2. Teil der Auswertung). Die Hypothese, dass eine humanistische Grundhaltung zum Vertrauens- und Beziehungsaufbau führt und in Verbindung mit explorativer Arbeit auch die für eine Legal- und Sozialbewährung (LSB) nötigen Entwicklungs- und Veränderungsprozesse stiften kann, wurde als MZR 2 im Kapitel 5.2 diskutiert. Die Chancen auf LSB ließen sich hier mit der Entstehung eines kohärenteren Selbst erklären, in deren Folge es für den Klienten zur Symptomreduktion und zur Abnahme von Delinquenz kommt. Die Annahme ferner, dass der Aufbau und Erhalt eines stabilen Rahmens nicht nur die Grundlage für ein tragfähiges Arbeitsbündnis schaffe, sondern beim Klienten auch eine nachträglich zu leistende Ich-Entwicklung induziere, aus der ein angepaßteres, reiferes Sozialverhalten hervorgeht, konnte als eine weitere mehrfach erkennbare MZR identifiziert und in der anschließenden Diskussion bestätigt werden (Kap. 5.1). Dabei wurde die Chance auf Sozialbewährung mit der wachsenden Fähigkeit zu reiferen Objektbeziehungen begründet. Eine weitere MZR besteht in der Annahme, dass die pädagogische Arbeit im STK auch konfrontative Elemente aufweisen müsse, wenn sie bei den Klienten Einsicht und Problembewusstsein hervorbringen und eine Veränderung von Einstellungen bewirken will (MZR 3, Kap. 5.3). Dazu wurden konfrontative Gesprächsführungen und Arbeitstechniken (wie die Praxis des Heißen Stuhls) auf ihre Wirkung hin analysiert. Alle Veränderungsannahmen wurden vor dem Hintergrund einer bei vielen Klienten angenommenen Frühstörungsproblematik diskutiert, da Delinquenz und Problemverhalten i.d.R. auf gravierende Entwicklungsdefizite der Selbst- und der Ich-Struktur der Probanden zurückzuführen sind und nicht selten als spezifische Symptome einer Borderline-Persönlichkeitsorganisation gewertet werden können. (Orig.).
Erfasst vonDeutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main
Update2013/2
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