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Autor/inBolde, Tanja
TitelDie staatliche Veranstaltung Schule.
Grundlagen, Umfang und Grenzen des pflichtigen Schulbesuchs unter grundgesetzlichen Aspekten.
Quelle(2009), XVIII, 257 S.Verfügbarkeit 
Bonn, Univ., Diss., 2009.
BeigabenLiteratur- und URL-Angaben S. 205-255
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterBildungsgeschichte; Bildungspolitik; Nationalsozialismus; Preußen; Schulbesuch; Schule; Schulrecht; Strafrecht; Verfassung; Verfassungsrecht; Weimarer Republik; Bildungspolitik; Hochschulschrift; Hausunterricht; Ganztagsschule; Schulpflicht; Unterrichtszeit; Kindergartenbesuch; Bundesland; Kindergartenbesuch; Schule; Schulbesuch; Schulpflicht; Schulrecht; Ganztagsschule; Hausunterricht; Unterrichtszeit; Bundesland; Grundgesetz; Nationalsozialismus; Strafrecht; Verfassung; Verfassungsrecht; Weimarer Republik; Hochschulschrift; Deutschland-BRD; Preußen
AbstractIn Deutschland gibt es eine so genannte allgemeine Schulbesuchspflicht, also die Pflicht aller Kinder zum Schulbesuch. Von dieser Pflicht wird in der Regel nur als Schulpflicht gesprochen. Der Klarstellung, dass es sich um eine Pflicht zum Schulbesuch handelt, bedarf es jedoch, um von der bloßen Unterrichtspflicht, welche auch außerhalb einer Schule erfüllt werden kann, abzugrenzen. ... Nach einer Einführung in ihre geschichtliche Entwicklung (erster Teil) und einer Darstellung der heutigen gesetzlichen Grundlagen der Schulbesuchspflicht (zweiter Teil) soll daher im dritten Teil der Arbeit versucht werden, die Schulbesuchspflicht als bundesverfassungsrechtlich verankertes Institut des sozialen und demokratischen Rechtsstaates herzuleiten. Grundlage hierfür bildet Art. 7 1 GG. Im Folgenden werden im vierten und fünften Teil vor dem Hintergrund eines aktuellen Bezugs ausgewählte Probleme der Schulbesuchspflicht behandelt. ... Nachdem die wichtigsten Problemfelder um die verfassungsrechtlichen Fragen der Schulpflicht geklärt sind, soll zum Abschluss der Arbeit noch ein Blick auf ihre Durchsetzung geworfen werden. Hierbei wird mit Strafwürdigkeitsüberlegungen auch der Bereich des Strafrechts einbezogen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2010/4
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