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Autor/inBartholl, Tim
TitelKindesmisshandlung und sexueller Missbrauch.
Eine retrospektive Studie aus den Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Münster der Jahre 1996 bis 2005.
Quelle(2009), 89 S.; ca. 0,5 MB
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Münster (Westfalen), Univ., Diss., 2009.
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
URNurn:nbn:de:hbz:6-81519661290
SchlagwörterKindesmisshandlung; Dissertation
AbstractIn dieser Arbeit wurden 234 Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster aus den Jahren 1996 bis 2005 ausgewertet, bei denen eine körperliche Untersuchung aufgrund eines Verdachts auf Kindesmisshandlung bzw. sexuellen Missbrauchs an Personen bis 18 Jahren durchgeführt wurde. Die Ergebnisse decken sich in vielen Punkten mit denen anderer Studien zu diesem Thema. Durchschnittlich wurden pro Jahr 23,4 Gutachten erstellt. Die Anzahl der Gutachten bewegte sich zwischen 32 Gutachten im Jahr 2005 und elf Gutachten im Jahr 1996. Eine Häufung von Misshandlungen in den Herbst- und Wintermonaten, wie sie von einigen Autoren beschrieben wird, konnte durch diese Arbeit nicht bestätigt werden. Bei den Opfern besteht ein nahezu ausgeglichenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen. Das Geschlecht der Opfer spielte für die Auslösung einer Misshandlung offenbar eine untergeordnete Rolle. Der Großteil der Opfer ist in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf das Säuglings- und Kleinkindalter zu finden. Die Täter waren deutlich häufiger männlich. Die meisten Täter waren zwischen 18 und 25 Jahren alt. Wie in den meisten anderen Studien, so sind auch in der eigenen Untersuchung die leiblichen Eltern des Opfers in den meisten Fällen die Täter, wobei die leibliche Mutter häufiger als der leibliche Vater als Täter ermittelt wurde. Die Wohnung des Täters und/oder des Opfers war am häufigsten der Ort der Misshandlung. Bei der Art der Misshandlung wurde das Opfer am häufigsten ohne Hilfsmittel geschlagen. Stürze, Fallneigung der Kinder und Beibringung der Verletzungen durch die Geschwister zählten, analog zu anderen Studien, zu den häufigsten Schutzbehauptungen. Die häufigsten körperlichen Befunde stellten Hautverletzungen dar. Die Häufigkeit, in der die einzelnen Körperregionen durch die verschiedenen Verletzungsmuster betroffen waren, stimmt mit den meisten Ergebnissen, die in der Literatur beschrieben sind, überein. So findet sich in abfallender Häufigkeit die Reihenfolge: Kopf-Halsbereich, Rumpf einschließlich Gesäß, Arme und Beine. Es zeigte sich, dass in vielen Fällen eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner zur Aufdeckung von Misshandlungsdelikten entscheidend beitragen kann. Anhand der körperlichen Befunde ist es dem Rechtsmediziner möglich, misshandlungstypische Befunde zu erkennen und zu bewerten. (Abstract übernommen).
Erfasst vonDeutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main
Update2010/1
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