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Autor/inHuster, Stefan
TitelDie ethische Neutralität des Staates.
Eine liberale Interpretation der Verfassung.
Gefälligkeitsübersetzung: The ethical neutrality of the state. A liberal interpretation of the constitution.
QuelleTübingen: Mohr Siebeck (2002), XXIV, 764 S.Verfügbarkeit 
Zugl. Heidelberg, Univ., Habil.-Schr., 2001/2002.
ReiheJus publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht. 90
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-16-147826-6
SchlagwörterErziehung; Recht; Freiheit; Ethik; Toleranz; Grundgesetz; Neutralität (Pol); Staat; Verfassung; Verfassungsrecht; Hochschulschrift; Deutschland
Abstract"Aus diesen - durchaus unterschiedlichen - Perspektiven stellt die staatliche Neutralität für die Integration des Gemeinwesens und die Realisierungsbedingungen der Konzeptionen des guten Lebens nicht die Lösung, sondern das Problem dar. Angesichts dieser Fragen, die das Selbstverständnis des politischen Gemeinwesens in einem zentralen Punkt berühren, überrascht es nicht, daß das Gebot der staatlichen Neutralität auch als Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts umstritten war und ist. Ob und vor allem in welchem Sinne die staatliche Gewalt durch das Grundgesetz zu einer neutralen Haltung gegenüber den religiös-weltanschaulichen Überzeugungen und den entsprechenden Lebensformen der Bürger - wenn man so will: gegenüber ihrer jeweiligen Ethik - verpflichtet wird, kann keinesfalls als geklärt gelten. Im Gegenteil: Wenn der Eindruck nicht täuscht, nehmen die politischen Auseinandersetzungen und die Rechtskonflikte zu, in denen ethische Orientierungsfragen von Bedeutung sind; gleichzeitig besteht immer weniger Einigkeit, wie sich das staatliche Recht in diesen Konflikten verhalten soll und ob das Neutralitätsgebot insoweit einen sinnvollen Maßstab darstellt. Man wird diese Entwicklung damit in Zusammenhang bringen dürfen, daß auch der gesellschaftliche Pluralismus in grundlegenden Fragen der Lebensorientierung eher zu- als abnimmt. Eine Analyse des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebotes kann aufgrund dieser Meinungsverschiedenheiten nicht auf eine gefestigte Dogmatik zurückgreifen; dies macht eine grundsätzliche Herangehensweise erforderlich, die auf rechts- und sozialphilosophische Anregungen nicht von vornherein verzichtet, zumal diese in überreicher Fülle zur Verfügung stehen. Dabei wird die These vertreten, daß die grundlegenden Prinzipien individueller Freiheit und Gleichheit, wie sie im Grundgesetz verankert sind, tatsächlich ein Gebot der staatlichen Neutralität enthalten, das allerdings nicht - wie häufig unterstellt wird - auf die Wirkungen, sondern auf die Begründungen staatlichen Handelns zu beziehen ist. Diese Auffassung des verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebotes knüpft an zwei Einsichten klassischer liberaler Ordnungsvorstellungen an: daß 'ihm niemand vorschreiben kann, worin jemand seine Glückseligkeit setzt', und daß 'in Ansehung der Glückseligkeit gar kein allgemein gültiger Grundsatz für Gesetze gegeben werden kann'. Sollten sich diese beiden Einsichten - die eine eher inhaltlicher, die andere eher struktureller Natur - als plausibel erweisen, so könnte dies zugleich als Indiz dafür gelten, daß ein liberaler Ansatz der Verfassungsinterpretation, nach dem die Verfassung dem staatlichen Handeln in Form individueller Rechte Grenzen setzt, hinsichtlich einer Verpflichtung auf die Verwirklichung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen aber Zurückhaltung übt, nach wie vor seine Berechtigung besitzt." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2005_(CD)
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